Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-11, I-8 U 37/08

I-8 U 37/08Obergericht11.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 37/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-11

Aktenzeichen: I-8 U 37/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1211.I8U37.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Januar 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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