I-6 W 24/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-15, I-6 W 24/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-15, I-6 W 24/08
I-6 W 24/08Obergericht15.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 24/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-15
Aktenzeichen: I-6 W 24/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1215.I6W24.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner zu 3), 4), 6), 7), 8), 9) 10) und 14) gegen den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2008 werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in diesem Verfahren tragen die Antragsgegner zu 3), 4), 6), 7), 8), 9) 10) und 14) zu je einem Achtel. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner tragen diese jeweils selbst.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: (bis) 50.000,00 € (§ 247 AktG)
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