Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-15, I-9 U 189/07

I-9 U 189/07Obergericht15.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 189/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-15

Aktenzeichen: I-9 U 189/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1215.I9U189.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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