I-20 U 165/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-16, I-20 U 165/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-16, I-20 U 165/08
I-20 U 165/08Obergericht16.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 165/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: I-20 U 165/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1216.I20U165.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 6. Juni 2008 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unter Aufhebung des Beschlusses des Vorsitzenden der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20. März 2008 auch hinsichtlich des Antrages zu a) zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung trägt die Antragstellerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.