I-2 U 117/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 117/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 117/07
I-2 U 117/07Obergericht18.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 117/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: I-2 U 117/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1218.I2U117.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. November 2007 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die Klage wird ab-gewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte wie zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
V.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 250.000,-- €.
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