I-2 U 125/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 125/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 125/07
I-2 U 125/07Obergericht18.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 125/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: I-2 U 125/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1218.I2U125.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. November 2007 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 235.000,-- Euro festgesetzt.
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