Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 61/07

I-2 U 61/07Obergericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 61/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: I-2 U 61/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1218.I2U61.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 12.06.2007 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.