I-2 U 61/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 61/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-18, I-2 U 61/07
I-2 U 61/07Obergericht18.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 61/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: I-2 U 61/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1218.I2U61.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 12.06.2007 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
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