Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-19, I-17 U 63/08

I-17 U 63/08Obergericht19.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 63/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-19

Aktenzeichen: I-17 U 63/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1219.I17U63.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführer zu 1., 4. bis 13) gegen den

am 20. August 2008 verkündeten Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Kostenentscheidung nach diesem Beschluss richtet.

Die Antragsgegner tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens,

die Nebenintervenientin trägt ihre eigenen Kosten selbst.

Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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