I-22 U 86/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-19, I-22 U 86/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-19, I-22 U 86/08
I-22 U 86/08Obergericht19.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 86/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-19
Aktenzeichen: I-22 U 86/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1219.I22U86.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.04.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal, Az. 11 O 2/08, abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als im Urkundsprozess nicht statthaft abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungs¬verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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