I-15 U 17/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-30, I-15 U 17/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-30, I-15 U 17/08
I-15 U 17/08Obergericht30.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 17/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-30
Aktenzeichen: I-15 U 17/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1230.I15U17.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Si-cherheit leisten.
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