Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-30, I-24 U 34/08

I-24 U 34/08Obergericht30.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 34/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-30

Aktenzeichen: I-24 U 34/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1230.I24U34.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.581,48 nebst Zinsen in Höhe von 1,2 % pro Monat seit dem 09. März 2007 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten des Berufungsverfah-rens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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