I-20 W 130/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-08, I-20 W 130/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-08, I-20 W 130/08
I-20 W 130/08Obergericht08.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 130/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-08
Aktenzeichen: I-20 W 130/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0108.I20W130.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 3. September 2008 abgeän-dert und wird der Antrag der Antragstellerin als unzulässig zurückgewiesen, ei-ne Auskunft der weiteren Beteiligten ihr gegenüber über Namen und Anschriften von Kunden (Bestandsdaten) unter Verwendung von IP-Adressen und Verbin-dungszeitpunkten (Verkehrsdaten), die auf der Datei der Anlage Ast 8 enthalten sind und die sich auf eine Verletzung ihrer, der Antragstellerin, Rechte an Ton-aufnahmen des Künstlers L. beziehen, und zwar in elektronischer Form durch Komplettierung einer der weiteren Beteiligten übermittelten Excel-Datei, für zu-lässig zu erklären.
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