I-1 W 41/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, I-1 W 41/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, I-1 W 41/08
I-1 W 41/08Obergericht14.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 41/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: I-1 W 41/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0114.I1W41.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird die Kostenentscheidung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve in dem am 9. Juli 2008 verkündeten An-erkenntnisurteil dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits den Be-klagten als Gesamtschuldnern auferlegt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuld-ner zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.