Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, I-1 W 41/08

I-1 W 41/08Obergericht14.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 41/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-14

Aktenzeichen: I-1 W 41/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0114.I1W41.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird die Kostenentscheidung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve in dem am 9. Juli 2008 verkündeten An-erkenntnisurteil dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits den Be-klagten als Gesamtschuldnern auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuld-ner zu tragen.

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