VI-3 Kart 213/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, VI-3 Kart 213/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, VI-3 Kart 213/07 (V)
VI-3 Kart 213/07 (V)Obergericht14.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 213/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: VI-3 Kart 213/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0114.VI3KART213.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20. August 2007 (BK 7-06-067) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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