Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, VI-3 Kart 30/08 (V)

VI-3 Kart 30/08 (V)Obergericht14.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 30/08 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-14

Aktenzeichen: VI-3 Kart 30/08 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0114.VI3KART30.08V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 10.06.2008 – BK 4 – 08/037 - wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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