VI-3 Kart 44/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, VI-3 Kart 44/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-14, VI-3 Kart 44/08 (V)
VI-3 Kart 44/08 (V)Obergericht14.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 44/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: VI-3 Kart 44/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0114.VI3KART44.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss der Be-schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 18. August 2008 (BK 4-08-021) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdever-fahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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