I-2 U 106/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 106/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 106/07
I-2 U 106/07Obergericht15.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 106/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-15
Aktenzeichen: I-2 U 106/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0115.I2U106.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. August 2007 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 1.000.000,00 Mio. €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.