I-2 U 13/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 13/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 13/04
I-2 U 13/04Obergericht15.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 13/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-15
Aktenzeichen: I-2 U 13/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0115.I2U13.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Dezember 2003 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, falls nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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