I-2 U 67/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 67/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 67/07
I-2 U 67/07Obergericht15.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 67/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-15
Aktenzeichen: I-2 U 67/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0115.I2U67.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Juni 2007 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
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