Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-2 U 99/07

I-2 U 99/07Obergericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 99/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: I-2 U 99/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0115.I2U99.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 18. September 2007 verkündete Teilurteil der 4b Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 75.000,-- €.

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