Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-15, I-8 U 66/07

I-8 U 66/07Obergericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 66/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: I-8 U 66/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0115.I8U66.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.03.2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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