I-16 U 116/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-16, I-16 U 116/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-16, I-16 U 116/01
I-16 U 116/01Obergericht16.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 116/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-16
Aktenzeichen: I-16 U 116/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0116.I16U116.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31. Mai 2001 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und der Beklagte verur-teilt, an die Klägerin 118.875, 36 € nebst 4% Zinsen aus 112.484,21 € seit dem 22. August 1997 zu zahlen .
Im übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers. Diese trägt der Streithelfer selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürg-schaften eines der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen un-terliegenden Kreditinstituts geleistet werden.
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