Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-16, I-16 U 30/08

I-16 U 30/08Obergericht16.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 30/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-16

Aktenzeichen: I-16 U 30/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0116.I16U30.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Januar 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.