I-16 U 68/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-16, I-16 U 68/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-16, I-16 U 68/08
I-16 U 68/08Obergericht16.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 68/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-16
Aktenzeichen: I-16 U 68/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0116.I16U68.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. März 2008 verkündete Ur-teil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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