Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-19, I-1 U 209/07

I-1 U 209/07Obergericht19.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 209/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-19

Aktenzeichen: I-1 U 209/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0119.I1U209.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. August 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.438,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. März 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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