I-2 W 11/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-22, I-2 W 11/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-22, I-2 W 11/08
I-2 W 11/08Obergericht22.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 11/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-22
Aktenzeichen: I-2 W 11/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0122.I2W11.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Kostenfestset-zungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf vom 21. Dezember 2007 aufgehoben, soweit darin Gerichtskosten in Hö-he von 26.000,-- Euro gegen die Antragsgegnerinnen festgesetzt worden sind; insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
II.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 26.000,-- Euro fest-gesetzt.
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