Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-27, I-24 W 87/08

I-24 W 87/08Obergericht27.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 87/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-27

Aktenzeichen: I-24 W 87/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0127.I24W87.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. pp.

  2. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil vom 29. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden

nicht erstattet.

  1. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf EUR 52.375,56 festgesetzt.

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