I-24 W 87/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-27, I-24 W 87/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-27, I-24 W 87/08
I-24 W 87/08Obergericht27.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 87/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-27
Aktenzeichen: I-24 W 87/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0127.I24W87.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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pp.
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Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil vom 29. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden
nicht erstattet.
- Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf EUR 52.375,56 festgesetzt.
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