Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-29, I-2 W 92/08

I-2 W 92/08Obergericht29.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 92/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-29

Aktenzeichen: I-2 W 92/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0129.I2W92.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde der Antragsgegner wird die Streitwertfestsetzung des Landgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 850.000,- EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf denselben Betrag festgesetzt.

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