I-2 W 92/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-29, I-2 W 92/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-29, I-2 W 92/08
I-2 W 92/08Obergericht29.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 92/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-29
Aktenzeichen: I-2 W 92/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0129.I2W92.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Streitwertbeschwerde der Antragsgegner wird die Streitwertfestsetzung des Landgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 850.000,- EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf denselben Betrag festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.