Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-29, I-6 U 256/07

I-6 U 256/07Obergericht29.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 256/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-29

Aktenzeichen: I-6 U 256/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0129.I6U256.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. Oktober 2007 verkünde-te Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 6 O 359/06) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfah-ren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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