I-6 U 83/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-29, I-6 U 83/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-29, I-6 U 83/07
I-6 U 83/07Obergericht29.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 83/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-29
Aktenzeichen: I-6 U 83/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0129.I6U83.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. März 2007 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.
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