I-16 U 32/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-30, I-16 U 32/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-30, I-16 U 32/08
I-16 U 32/08Obergericht30.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 32/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-30
Aktenzeichen: I-16 U 32/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0130.I16U32.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düs-seldorf vom 15.02.2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Klä-ger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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