I-1 W 3/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-30, I-1 W 3/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-30, I-1 W 3/09
I-1 W 3/09Obergericht30.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-30
Aktenzeichen: I-1 W 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0130.I1W3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Rechtsmittel der Antragstellerin vom 19. Dezember 2008 gegen den Be-schluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 12. Dezember 2008 werden als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.