Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-01-30, I-4 U 53/08

I-4 U 53/08Obergericht30.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 53/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-30

Aktenzeichen: I-4 U 53/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0130.I4U53.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg vom 06.02.2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.