I-24 W 81/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-02, I-24 W 81/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-02, I-24 W 81/08
I-24 W 81/08Obergericht02.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 81/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-02
Aktenzeichen: I-24 W 81/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0202.I24W81.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Vorlage der sofortigen Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin - vom 7. Oktober 2008 ist unzulässig.
Dem Landgericht – Einzelrichter der 3. Zivilkammer- wird die sofortige Erinnerung zur Entscheidung übertragen.
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