I-9 U 163/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-02, I-9 U 163/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-02, I-9 U 163/08
I-9 U 163/08Obergericht02.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 163/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-02
Aktenzeichen: I-9 U 163/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0202.I9U163.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Juli 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 317/06) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 108.843,78 EUR nebst 4 % Zinsen
aus 10.000,00 EUR vom 20.12.2005 bis zum 10.01.2006,
aus 110.000,00 EUR vom 11.01.2006 bis zum 17.05.2006 und
aus 108.843,78 EUR vom 18.05.2006 bis zum 28.08.2007,
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 108.843,78 EUR seit dem 29.08.2007
sowie weitere 2.379,16 EUR
zu zahlen.
Die Beklagte zu 1. wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere Zinsen in Höhe von 1 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz aus 108.843,78 EUR für die Zeit vom 12.09.2006 bis zum 28.08.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihm jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit zum Nachteil der Beklagten zu 1. erkannt worden ist.
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