Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-03, I-20 U 1/08

I-20 U 1/08Obergericht03.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-03

Aktenzeichen: I-20 U 1/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0203.I20U1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28.11.2007 abgeändert und die Klage ab-gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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