I-15 U 84/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-04, I-15 U 84/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-04, I-15 U 84/08
I-15 U 84/08Obergericht04.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 84/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-04
Aktenzeichen: I-15 U 84/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0204.I15U84.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts E. in Verbindung mit dem Ergänzungsurteil derselben Zivilkammer vom 26. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten und des Streithelfers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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