VII-Verg 65/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-04, VII-Verg 65/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-04, VII-Verg 65/08
VII-Verg 65/08Obergericht04.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 65/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-04
Aktenzeichen: VII-Verg 65/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0204.VII.VERG65.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 28. Oktober 2008 (VK 24/08) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000 Euro fest-gesetzt.
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