III-3 Ws 451/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-05, III-3 Ws 451/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-05, III-3 Ws 451/08
III-3 Ws 451/08Obergericht05.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 451/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: III-3 Ws 451/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0205.III3WS451.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistands wird auf 223,72 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten wer-den nicht erstattet.
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