Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-05, III-3 Ws 451/08

III-3 Ws 451/08Obergericht05.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 451/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-05

Aktenzeichen: III-3 Ws 451/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0205.III3WS451.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistands wird auf 223,72 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten wer-den nicht erstattet.

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