Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-06, IV-2 Ss-OWi 9/09 - (OWi) 11/09 IV

IV-2 Ss-OWi 9/09 - (OWi) 11/09 IVObergericht06.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss-OWi 9/09 - (OWi) 11/09 IV — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-06

Aktenzeichen: IV-2 Ss-OWi 9/09 - (OWi) 11/09 IV

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0206.IV2SS.OWI9.09OWI1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen

Tenor

b e s c h l o s s e n :

Der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils wird gemäß § 25 Abs. 2a StVG insoweit ergänzt, als das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft dieses Beschlusses in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen:

Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsmittels.

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