VI-Kart 20/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-12, VI-Kart 20/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-12, VI-Kart 20/06 (V)
VI-Kart 20/06 (V)Obergericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 20/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: VI-Kart 20/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0212.VI.KART20.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Beteiligte zu 1. hat die gerichtlichen Kosten des Beschwer-deverfahrens zu tragen sowie dem Bundeskartellamt seine in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Aus-lagen zu erstatten.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 10 Mio. Euro festgesetzt.
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