Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-13, I-17 U 182/07

I-17 U 182/07Obergericht13.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 182/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-13

Aktenzeichen: I-17 U 182/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0213.I17U182.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.08.2007 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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