Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-18, I-26 W 3/08 (AktE)

I-26 W 3/08 (AktE)Obergericht18.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 3/08 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: I-26 W 3/08 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0218.I26W3.08AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 24. Februar 2008 wird der die Anträge auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung für die außenste-henden Aktionäre der S. als unzulässig zurückweisende Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2008 aufgehoben.

Das Verfahren wird - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht Düsseldorf zurückver-wiesen, das die Anträge der Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden hat.

Beschwerdewert: 200.000,00 Euro

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