Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-19, I-10 U 142/08

I-10 U 142/08Obergericht19.02.2009

Regest

BGB §§ 313, 535 Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Le-bensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 142/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: I-10 U 142/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0219.I10U142.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 313, 535

Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Le-bensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juni 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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