I-10 U 142/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-19, I-10 U 142/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-19, I-10 U 142/08
I-10 U 142/08Obergericht19.02.2009
Regest
BGB §§ 313, 535 Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Le-bensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 142/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: I-10 U 142/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0219.I10U142.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
BGB §§ 313, 535
Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Le-bensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juni 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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