Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-20, I-2 W 9/09

I-2 W 9/09Obergericht20.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 9/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-20

Aktenzeichen: I-2 W 9/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0220.I2W9.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 8. August 2008 wird der Schluss-Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2008 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten über den mit dem Teil-Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. Juni 2008 festgesetzten Betrag hinausgehend keine weiteren Kosten zu erstatten hat.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.

III.

Der Beschwerdewert wird auf 6.000,-- EUR festgesetzt.

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