Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-20, I-7 U 51/08

I-7 U 51/08Obergericht20.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 51/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-20

Aktenzeichen: I-7 U 51/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0220.I7U51.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.03.2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.545,64 € zzgl. Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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