I-10 W 145/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-24, I-10 W 145/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-24, I-10 W 145/08
I-10 W 145/08Obergericht24.02.2009
Regest
JVEG §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 2 Es gibt im Regelfall keinen Grund dafür, der Hilfskraft eine doppelt so hohe Kilome-terpauschale zuzubilligen als der Sachverständige selbst nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG erhält.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 145/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-24
Aktenzeichen: I-10 W 145/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0224.I10W145.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
JVEG §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 2
Es gibt im Regelfall keinen Grund dafür, der Hilfskraft eine doppelt so hohe Kilome-terpauschale zuzubilligen als der Sachverständige selbst nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG erhält.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - vom 13.02.2008 wird zurückge-wiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht er-stattet.
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