I-10 U 121/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-26, I-10 U 121/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-26, I-10 U 121/08
I-10 U 121/08Obergericht26.02.2009
Regest
EGBGB Art. 28, 31 Abs. 1, 37 Nr. 3 ital. BGB Art. 1218, 1227 Abs. 2 EuGVVO Art. 2 Abs. 1 1. Zum anwendbaren Recht bei Zustandekommen eines Beherbergungsvertra-ges mit einem italienischen Hotelbetrieb. 2. Zum Anspruch des italienischen Hotelbetreibers auf Schadensersatz bei Stor-nierung einer Hotelbuchung nach Art. 1218 ital. BGB.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 121/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: I-10 U 121/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0226.I10U121.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
EGBGB Art. 28, 31 Abs. 1, 37 Nr. 3
ital. BGB Art. 1218, 1227 Abs. 2
EuGVVO Art. 2 Abs. 1
-
Zum anwendbaren Recht bei Zustandekommen eines Beherbergungsvertra-ges mit einem italienischen Hotelbetrieb.
-
Zum Anspruch des italienischen Hotelbetreibers auf Schadensersatz bei Stor-nierung einer Hotelbuchung nach Art. 1218 ital. BGB.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.04.2008 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 17.920,- nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 08.12.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.