I-24 U 101/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-26, I-24 U 101/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-26, I-24 U 101/08
I-24 U 101/08Obergericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 101/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: I-24 U 101/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0226.I24U101.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. April 2008 ver-kündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Möncheng-ladbach teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die GbR R. & Kollegen i.L. EUR 4.430,03 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 52 % die Kläger und zu 48 % die gesamtschuldnerisch haftenden Beklag-ten. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 32 % die Kläger und zu 68 % die gesamtschuldnerisch haftenden Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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