VI-Kart 7/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-26, VI-Kart 7/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-26, VI-Kart 7/07 (V)
VI-Kart 7/07 (V)Obergericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: VI-Kart 7/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0226.VI.KART7.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Bun-deskartellamtes vom 8. März 2007 – B9 – 520/06 – wird zurückgewie-sen.
II.
Der Beteiligten zu 1 werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten des Bundeskartellamtes auferlegt.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 500.000 €.
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